Hinweis zum Kirchenaustritt
Bitte vereinbaren Sie während der täglichen Sprechzeiten telefonisch einen Termin zum Kirchenaustritt.
Telefonnummer 02307 992-153
bzw. 02307 992-0
Kein Online-Kirchenaustritt möglich
Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.
Hierzu weist das Amtsgericht Kamen auf Folgendes hin:
Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.
Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder
• bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort
oder
• bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.