Die Hauptaufgaben der Staatsanwaltschaft liegen in den Bereichen der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Hierbei wird sie von den anderen Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Polizei, unterstützt. Nach Abschluss der Ermittlungen stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein oder erhebt öffentliche Klage. Wird das Verfahren vom zuständigen Gericht eröffnet, nehmen Vertreterinnen bzw. Vertreter der Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung teil und beantragen schließlich im Plädoyer einen Freispruch oder eine zu verhängende Strafe.


Des Weiteren werden verhängte Strafen durch die Staatsanwaltschaft vollstreckt. In Jugendstrafsachen erfolgt die Vollstreckung durch das Gericht selbst.

Die örtliche Zuständigkeit einer Staatsanwaltschaft entspricht derjenigen des gleichnamigen Landgerichts. In Nordrhein-Westfalen gibt es 19 Staatsanwaltschaften, und zwar im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf in Duisburg, Düsseldorf, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal, im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm in Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen sowie im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln in Aachen, Bonn und Köln.

In der Regel gibt es in den Staatsanwaltschaften Sonderabteilungen, etwa zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Einzelne Staatsanwaltschaften nehmen darüber hinaus weitere Aufgaben wahr, beispielsweise als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen oder die Bekämpfung von Korruptionsstraftaten. Daneben sind bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zum Beispiel die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) und bei der Staatsanwaltschaft Köln die Zentral- und Ansprechstelle für Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) eingerichtet.

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