Falls Sie keinen Termin vereinbart haben, gelten folgende Sprechzeiten:

Wochentag

vormittags

nachmittags

Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  

 

Zweckmäßig ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Dieser kann sich vor Ihrem Besuch anhand der Akte mit Ihrem speziellen Anliegen befassen. Dies gilt insbesondere, wenn Termine außerhalb der oben genannten Sprechzeiten vereinbart werden sollen. Beachten Sie dabei bitte die in Ihrem Schreiben genannte Durchwahlnummer.

Aus Sicherheitsgründen finden im Eingangsbereich des Amtsgerichts Personenkontrollen statt. Da das Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen im Gebäude verboten ist, bitten wir Sie, zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Kontrolle auf das Mitführen derartiger Gegenstände schon im Voraus zu verzichten.