Schiedspersonen für Bergkamen
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
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Neumann, Beate | Wiesenstr. 51 59192 Bergkamen Tel.-Nr.: 02307 663093 | VII Bergkamen-Weddinghofen |
1.Vertretung: Hemminghaus, Mark | Schwabenweg 9 59192 Bergkamen Mobil: 0172 2308845 | |
Rethage, Beate | Hüchtstraße 10 a 59192 Bergkamen Tel.-Nr.: 02307 984808 Mobil: 0172 5359418 | VIII Bergkamen-Overberge |
1.Vertretung: Hoffmann, Christian | Beverstraße 8 59192 Bergkamen Tel.-Nr.: 02389 52018 |
Stadt Bergkamen
Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen
Tel.-Nr.: 02307 965-0 , Telefax: 02307 69299
E-Mail: info@bergkamen.de
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