Der in den letzten Wochen im Zuge der Covid-19-Pandemie eingeschränkte Dienstbetrieb wird in den kommenden Wochen sukzessive ausgeweitet. Zum vorbeugenden Infektionsschutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Kamen gelten folgende Regelungen:

• Viele Belange können telefonisch oder schriftlich erledigt werden. Machen Sie bitte zunächst von diesen Möglichkeiten Gebrauch!

• Sie werden gebeten, dass Gebäude nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten oder mit einem Termin (diesen bitte vorab telefonisch vereinbaren) aufzusuchen. Eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ohne Termin ist grundsätzlich nicht möglich!

• Sofern Sie das Gericht aufgrund eines Termins oder einer Verhandlung, zu der Sie als Beteiligter geladen sind, aufsuchen, ist der Zutritt zum Gebäude frühestens 15 Minuten vor dem Termin gestattet.

Bereits bestimmte Termine, die nicht ausdrücklich aufgehoben oder verlegt worden sind, finden statt. Der Zugang zu öffentlichen Sitzungen ist gewährleistet, aus Infektionsschutzgründen steht jedoch nur eine stark verminderte Anzahl an Zuschauerplätzen zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Der Direktor des Amtsgerichts Kamen